Beitragsordnung des Kunstverein Bad Dürkheim e.V.
(Beschluss der Mitgliederversammlung am 27. Mai 2025)
§ 1 – Allgemeines
Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge gemäß der
Satzung des Kunstverein Bad Dürkheim e.V. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.
§ 2 – Beitragshöhe
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen:
Einzelmitgliedschaft 35,00 Euro | 35,00 Euro |
Weitere Familienangehörige eines Einzelmitglieds (im gemeinsamen Haushalt lebend) |
25,00 Euro |
SchülerInnen, Auszubildende und Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Ab dem 25. Geburtstag wird der reguläre Beitrag erhoben) |
10,00 Euro |
Juristische Personen, z. B. Firmen, Vereine, Institutionen (Ein höherer Beitrag ist möglich und willkommen) |
50,00 Euro Mindestbeitrag |
§ 3 – Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres fällig und unaufgefordert
zu entrichten. Einzug per Lastschrift erfolgt in der Regel bis Ende des 1.Quartals. Bei Eintritt
während des Jahres wird der volle Jahresbeitrag fällig.
§ 4 – Beitragszahlung
Die Beitragszahlung erfolgt vorzugsweise im SEPA-Lastschriftverfahren oder per
Überweisung auf das Konto des Vereins. Die Kontodaten werden bei Eintritt mitgeteilt.
§ 5 – Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung 2025 beschlossen und tritt
am 1. Januar 2026 in Kraft.
§ 6 – Steuerliche Absetzbarkeit
Der Kunstverein Bad Dürkheim e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und
Spenden sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar. Für
Beiträge bis 300 Euro jährlich gilt der Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug) als vereinfachter
Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt. Für höhere Beträge stellt der Verein auf
Wunsch eine Zuwendungsbestätigung aus.
§ 7 – Ermäßigter Beitrag
In Ausnahmefällen, z.B. aus sozialen Gründen, kann ein Mitgliedsbeitrag reduziert oder
ausgesetzt werden. Darüber entscheidet der Vorstand des Kunstverein Bad Dürkheim e.V.
nach Antragstellung.