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Beitragsordnung des Kunstverein Bad Dürkheim e.V.

(Beschluss der Mitgliederversammlung am 27. Mai 2025)

§ 1 – Allgemeines

Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge gemäß der

Satzung des Kunstverein Bad Dürkheim e.V. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung.

§ 2 – Beitragshöhe

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen:

Einzelmitgliedschaft 35,00 Euro 35,00 Euro
Weitere Familienangehörige eines Einzelmitglieds
(im gemeinsamen Haushalt lebend)
25,00 Euro
SchülerInnen, Auszubildende und Studierende bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres
(Ab dem 25. Geburtstag wird der reguläre Beitrag erhoben)
10,00 Euro
Juristische Personen, z. B. Firmen, Vereine, Institutionen
(Ein höherer Beitrag ist möglich und willkommen)
50,00 Euro
Mindestbeitrag

§ 3 – Fälligkeit

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres fällig und unaufgefordert

zu entrichten. Einzug per Lastschrift erfolgt in der Regel bis Ende des 1.Quartals. Bei Eintritt

während des Jahres wird der volle Jahresbeitrag fällig.

§ 4 – Beitragszahlung

Die Beitragszahlung erfolgt vorzugsweise im SEPA-Lastschriftverfahren oder per

Überweisung auf das Konto des Vereins. Die Kontodaten werden bei Eintritt mitgeteilt.

§ 5 – Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung 2025 beschlossen und tritt

am 1. Januar 2026 in Kraft.

§ 6 – Steuerliche Absetzbarkeit

Der Kunstverein Bad Dürkheim e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Mitgliedsbeiträge und

Spenden sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar. Für

Beiträge bis 300 Euro jährlich gilt der Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug) als vereinfachter

Spendennachweis gegenüber dem Finanzamt. Für höhere Beträge stellt der Verein auf

Wunsch eine Zuwendungsbestätigung aus.

§ 7 – Ermäßigter Beitrag

In Ausnahmefällen, z.B. aus sozialen Gründen, kann ein Mitgliedsbeitrag reduziert oder

ausgesetzt werden. Darüber entscheidet der Vorstand des Kunstverein Bad Dürkheim e.V.

nach Antragstellung.